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Die oder der Saarländische Pflegebeauftragte soll insbesondere:
darauf hinwirken, dass die Belange von pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und der Pflegekräfte im Besonderen hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer in der Pflege und Krankenhäuser, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen gewahrt werden,
in ständigem Informationsaustausch mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, ambulanten Diensten und mit den die Pflegetätigkeit im Saarland überwachenden Organen und dem Landespflegerat (LPR) eine Weiterentwicklung und Optimierung der Pflege anstreben,
erforderlichenfalls die zur Verhinderung oder Beseitigung von Mängeln in der Pflege zuständigen Organe informieren,
darauf hinwirken, dass die Belange pflegebedürftiger Menschen, deren Angehöriger und der die Pflege ausführenden Personen in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen beachtet werden, um so eine breitere Akzeptanz und Wertschätzung in der Gesellschaft zu erreichen,
eine saarländische Pflegekonferenz als Organ der politischen Kommunikation einrichten,
die saarländische Pflegekonferenz einmal jährlich einberufen und leiten.
Zur Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben arbeitet die oder der Saarländische Pflegebeauftragte vertrauensvoll mit der Saarländischen Landesregierung, den obersten Landesbehörden und sonstigen Dienststellen der Landesbehörden sowie mit dem LPR, den Einrichtungsträgern, den Trägerverbänden und den in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbänden zusammen.