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Die Mitglieder werden für vier Jahre bestellt (Amtsperiode). Die Amtsdauer der während einer Amtsperiode neu hinzutretenden Mitglieder oder Ersatzmitglieder endet mit dem Ablauf der Amtsperiode.
Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder bleiben nach Ablauf der Amtsperiode bis zur Bestellung der nachfolgenden Mitglieder im Amt. Die erneute Bestellung ist zulässig.
Die erste Amtsperiode endet am 31. März 2023.