Erwägungsgrund 18 31994L0080
Die Kommission wird eine Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Anwendung der Richtlinie, einschließlich der Entwicklung der Wählerschaft nach dem Inkrafttreten der Richtlinie, durchführen. Zu diesem Zweck wird sie dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten —