Art. 10a 31996L0053
Hinsichtlich Anhang I Nummer 1.5a legt die Kommission spätestens bis zum 9. März 2005 einen Bericht zu der Frage vor, ob der in Unterabsatz 2 der genannten Nummer angegebene Wert von 0,60 m verringert werden kann, um so die Sicherheitsbedingungen in Zusammenhang mit der Manövrierfähigkeit langer Busse zu verbessern. Dem Bericht ist gegebenenfalls ein Legislativvorschlag für eine entsprechende Änderung dieser Richtlinie beizufügen.