Art. 2 31996L0053
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als Alle in Anhang I aufgeführten höchstzulässigen Abmessungen sind entsprechend Anhang I der Richtlinie 2007/46/EG zu messen, wobei keine Toleranz nach oben gestattet ist.
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als Alle in Anhang I aufgeführten höchstzulässigen Abmessungen sind entsprechend Anhang I der Richtlinie 2007/46/EG zu messen, wobei keine Toleranz nach oben gestattet ist.