Erwägungsgrund 1 31999L0063
Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam wurden die Vorschriften des Abkommens über die Sozialpolitik, das dem Protokoll (Nr. 14) über die Sozialpolitik im Anhang des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der durch den Vertrag von Maastricht geänderten Fassung beigefügt ist, in die Artikel 136 bis 139 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen.