RICHTLINIE 1999/63/EG DES RATES vom 21. Juni 1999 zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (European Community Shipowners' Association ECSA) und dem Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Union (Federation of Transport Workers' Unions in the European Union FST) getroffenen Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten
Die Kommission hat nach Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens über die Sozialpolitik die Sozialpartner zu der Frage gehört, wie eine Gemeinschaftsaktion zu den Sektoren und Tätigkeitsbereichen, die von der Richtlinie 93/104/EG ausgeschlossen sind, gegebenenfalls ausgerichtet werden sollte.
Erwägungsgrund 5 31999L0063
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