RICHTLINIE 1999/63/EG DES RATES vom 21. Juni 1999 zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (European Community Shipowners' Association ECSA) und dem Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Union (Federation of Transport Workers' Unions in the European Union FST) getroffenen Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten
Das geeignete Rechtsinstrument zur Durchführung der Vereinbarung ist eine Richtlinie im Sinne von Artikel 249 des Vertrags. Sie ist für die Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ergebnisses verbindlich, überläßt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.
Erwägungsgrund 11 31999L0063
Erwägungsgrund 11 31999L0063Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen