Erwägungsgrund 8 31999L0063
Die genannten Organisationen haben am 30. September 1998 eine Vereinbarung über die Arbeitszeit von Seeleuten geschlossen. Diese Vereinbarung enthält einen an die Kommission gerichteten gemeinsamen Antrag, die Vereinbarung gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens über die Sozialpolitik durch einen Beschluß des Rates auf Vorschlag der Kommission durchzuführen.