Erwägungsgrund 15 31999L0092
Die Richtlinie 94/9/EG teilt die ihr unterliegenden Geräte und Schutzsysteme in Gerätegruppen und Kategorien ein. Die vorliegende Richtlinie sieht seitens des Arbeitgebers eine Einteilung der Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können, in Zonen vor und legt fest, welche Geräte und Schutzsysteme in den jeweiligen Zonen benutzt werden sollen —