Erwägungsgrund 1 32003L0033
In den Mitgliedstaaten gelten unterschiedliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Werbung für Tabakerzeugnisse und das damit in Verbindung stehende Sponsoring. Werbung und Sponsoring reichen in manchen Fällen über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus oder betreffen internationale Veranstaltungen; sie sind Tätigkeiten, auf die Artikel 49 des Vertrags Anwendung findet. Die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsvorschriften können zu verstärkten Hemmnissen für den freien Verkehr der Waren oder Dienstleistungen, die der Werbung und dem Sponsoring dienen, zwischen den Mitgliedstaaten führen. Bei der Werbung in der Presse sind bereits einige Hemmnisse aufgetreten. Beim Sponsoring können Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen zunehmen; sie sind bereits bei einigen größeren Kultur- und Sportveranstaltungen erkennbar geworden.