Erwägungsgrund 7 32003L0033
Die kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen unterliegt in mehreren Mitgliedstaaten Beschränkungen, da die potenzielle Suchtwirkung erheblich ist. Im Zusammenhang mit dem Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung ist es vorgekommen, dass Tabakerzeugnisse kostenlos verteilt wurden; ein solches Vorgehen sollte daher verboten werden.