Erwägungsgrund 15 32003L0033
Der transnationale Charakter der Werbung wird auch mit der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung anerkannt. Die Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen enthält Bestimmungen über die Verwendung irreführender Angaben auf den Etiketten von Tabakerzeugnissen, deren grenzüberschreitende Wirkung ebenfalls anerkannt worden ist.