Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer
Der Vertrag enthält Befugnisse für die Annahme dieser Richtlinie nur in Artikel 308.
Erwägungsgrund 20 32003L0072Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen