Erwägungsgrund 12 32003L0099
Es ist daher erforderlich, die bestehenden Überwachungs- und Datenerfassungssysteme, wie sie mit der Richtlinie 92/117/EWG eingeführt wurden, zu verbessern. Gleichzeitig wird die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern die mit der Richtlinie 92/117/EWG eingeführten spezifischen Bekämpfungsvorschriften ersetzen. Die Richtlinie 92/117/EWG sollte daher aufgehoben werden.