Erwägungsgrund 18 32003L0099
Werden lebensmittelbedingte Zoonoseausbrüche eingehend untersucht, so können der Krankheitserreger, das übertragende Lebensmittel sowie die bei der Lebensmittelherstellung und –bearbeitung für den Ausbruch verantwortlichen Umstände festgestellt werden. Deshalb sollten diese Untersuchungen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden vorgeschrieben werden.