Erwägungsgrund 18 32004L0101
Nach dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls sollte die Kommission prüfen, ob es möglich wäre, mit in Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten, die das Protokoll noch zu ratifizieren haben, Vereinbarungen zu schließen, in denen die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten zwischen dem Gemeinschaftssystem und in diesen Ländern eingeführten, verbindlichen und mit absoluten Emissionsobergrenzen versehenen Systemen für den Handel mit Treibhausgasemissionen vorgesehen wird.