Erwägungsgrund 2 32004L0101
Die Richtlinie 2003/87/EG stellt fest, dass mit der Anerkennung der Gutschriften aus projektbezogenen Mechanismen ab 2005 die Verpflichtung zur Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen noch kosteneffizienter erfüllt werden kann und dass dies in Bestimmungen zu regeln ist, die die im Kyoto-Protokoll festgelegten projektbezogenen Mechanismen, wie „Joint Implementation“ (JI) und „Clean Development Mechanism“ (CDM), mit dem Gemeinschaftssystem verknüpfen.