Erwägungsgrund 3 32004L0101
Die Verknüpfung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem Gemeinschaftssystem unter Wahrung der Umweltwirksamkeit dieses Systems eröffnet die Möglichkeit, Emissionsgutschriften, die im Zuge von projektbezogenen Maßnahmen gemäß den Artikeln 6 und 12 des Kyoto-Protokolls erworben wurden, zur Erfüllung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG zu nutzen. Damit erhöht sich das Spektrum der kostengünstigen Optionen innerhalb des Gemeinschaftssystems, verringern sich die Gesamtkosten für die Erfüllung des Kyoto-Protokolls und erhöht sich die Liquidität des gemeinschaftlichen Marktes für Treibhausgaszertifikate. Durch die Ankurbelung der Nachfrage nach JI-Gutschriften werden Unternehmen der Gemeinschaft in die Entwicklung und die Weitergabe von modernen, umweltfreundlichen Technologien und umweltfreundlichem Know-how investieren. Aufgrund der ebenfalls gesteigerten Nachfrage nach CDM-Gutschriften erhalten die Entwicklungsländer, in denen CDM-Projekte durchgeführt werden, Unterstützung bei der Erreichung ihrer Ziele für eine nachhaltige Entwicklung.