Erwägungsgrund 12 32005L0087
Mit den geltenden Rechtsvorschriften über Fluor in Erzeugnissen, die für Futtermittel bestimmt sind, kann gewährleistet werden, dass diese Erzeugnisse weder eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen noch die Tierhaltung beeinträchtigen.