Erwägungsgrund 19 32005L0087
Die geltenden Rechtsvorschriften über Kadmium in Erzeugnissen, die für Futtermittel bestimmt sind, reichen aus, um zu gewährleisten, dass diese Erzeugnisse keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen oder die Tierhaltung beeinträchtigen.