Erwägungsgrund 14 32005L0087
Der Grenzwert für den Fluorgehalt in Tiefseegarnelen, wie z. B. Krill, muss geändert werden, damit neue Verarbeitungstechniken zur Verbesserung der ernährungsspezifischen Eigenschaften und zur Verminderung des Verlustes an Biomasse berücksichtigt werden, was jedoch auch zu höherem Fluorgehalt im Endprodukt führt.