Erwägungsgrund 15 32005L0087
Die Richtlinie 84/547/EWG der Kommission vom 26. Oktober 1984 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 70/524/EWG des Rates über Zusatzstoffe in der Tierernährung legt einen Höchstwert für Fluor in Vermiculit (E 561) fest. Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/32/EG sieht die Möglichkeit vor, Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe in Futtermittelzusatzstoffen festzulegen, und die Bestimmungen über unerwünschte Stoffe sollten aus Gründen der größeren Klarheit in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden.