Erwägungsgrund 8 32005L0087
Darüber hinaus sollte ein Höchstgehalt für Blei in Zusatzstoffen der Funktionsgruppen der Spurenelemente, Bindemittel und Fließhilfsstoffe sowie für Vormischungen festgelegt werden. Bei dem für Vormischungen festgelegten Höchstgehalt werden die Zusatzstoffe mit dem höchsten Bleigehalt berücksichtigt und nicht die Empfindlichkeit der verschiedenen Tierarten gegenüber Blei. Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier muss also der Hersteller von Vormischungen dafür sorgen, dass nicht nur die Höchstgehalte für Vormischungen eingehalten werden, sondern dass auch die Gebrauchsanweisung auf der Vormischung den Höchstgehalten für Ergänzungs- und Alleinfuttermittel entspricht.