Art. 130 32006L0112
Die Slowakei darf einen ermäßigten Satz von nicht weniger als 5 % auf folgende Umsätze beibehalten:
a)
Bauleistungen für Wohngebäude in einem nicht sozialpolitischen Kontext, ausgenommen Baumaterial, bis zum 31. Dezember 2007 ;
b)
Lieferung von Heizenergie für Heizzwecke und Warmwasserbereitung an Privathaushalte und Kleinunternehmer, die nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, ausgenommen Rohstoffe für die Erzeugung von Heizenergie, bis zum 31. Dezember 2008 .