Erwägungsgrund 25 32006L0118
Es ist insbesondere erforderlich, auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle bei Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zur Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen dieser Richtlinie zurückzugreifen, u. a. durch Streichung einiger dieser Bestimmungen oder Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen –