Erwägungsgrund 17 32006L0118
Verlässliche und vergleichbare Verfahren für die Überwachung des Grundwassers sind ein wichtiges Werkzeug für die Bewertung der Grundwasserqualität und für die Wahl der geeignetsten Maßnahmen. Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 20 der Richtlinie 2000/60/EG sehen den Erlass standardisierter Verfahren für die Analyse und Überwachung des Wasserzustands sowie gegebenenfalls von Leitlinien für die Umsetzung, einschließlich der Überwachung vor.