Erwägungsgrund 7 32006L0015
Eine erste und eine zweite Liste von Richtgrenzwerten berufsbedingter Exposition wurden in den Richtlinien 91/322/EWG und 96/94/EG der Kommission im Rahmen der Richtlinie 80/1107/EWG des Rates vom 27. November 1980 zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefährdungen durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit festgelegt.