Erwägungsgrund 13 32006L0015
10 Stoffe sollten im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG verbleiben. Für 9 dieser Stoffe hat der SCOEL noch keine Richtgrenzwerte berufsbedingter Exposition empfohlen, während für den einen verbleibenden Stoff in naher Zukunft zusätzliche wissenschaftliche Daten erwartet werden, worauf er dem SCOEL zur Überprüfung vorgelegt werden soll.