Erwägungsgrund 15 32006L0015
Einer dieser 16 Stoffe, Monochlorbenzol, war im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG enthalten. Der SCOEL hat den Arbeitsplatz-Richtgrenzwert unter Zugrundelegung neuester wissenschaftlicher Daten überprüft und die Festsetzung eines neuen Arbeitsplatz-Richtgrenzwerts empfohlen. Daher sollte dieser im Anhang zur vorliegenden Richtlinie erfasste Stoff aus dem Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG gestrichen werden.