Erwägungsgrund 12 32006L0015
Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG insgesamt 33 Stoffe bewertet, die im Anhang zur vorliegenden Richtlinie aufgeführt sind. 17 dieser 33 Stoffe standen bereits im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG der Kommission. Der SCOEL empfiehlt für 4 dieser Stoffe die Festlegung neuer Richtgrenzwerte und für 13 Stoffe die Beibehaltung der bisherigen Grenzwerte. Daher sollten die 17 Stoffe, die im Anhang zur vorliegenden Richtlinie aufgeführt sind, aus dem Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG gestrichen werden, während die übrigen 10 Stoffe im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG verbleiben.