Erwägungsgrund 6 32006L0015
Auf der Grundlage der Ergebnisse der im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe entwickelten Risikobewertung und Strategie zur Risikobegrenzung ist die Festlegung oder Überprüfung der Grenzwerte berufsbedingter Exposition für eine Reihe von Stoffen vorgesehen.