Erwägungsgrund 2 32007L0074
Angesichts der großen Zahl der erforderlichen Änderungen und der Notwendigkeit, die Richtlinie 69/169/EWG infolge der Erweiterung und der neuen Außengrenzen der Gemeinschaft anzupassen und einige Vorschriften aus Gründen der Klarheit umzustrukturieren und zu vereinfachen, ist die vollständige Überarbeitung sowie die Aufhebung und Ersetzung der Richtlinie 69/169/EWG gerechtfertigt.