Erwägungsgrund 11 32008L0122
Damit Verbraucher die Gelegenheit erhalten, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag in vollem Umfang zu verstehen, sollte ihnen eine Frist eingeräumt werden, innerhalb derer sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne jegliche Kosten widerrufen können. Derzeit variiert diese Frist in den verschiedenen Mitgliedstaaten, und die Erfahrung hat gezeigt, dass die in der Richtlinie 94/47/EG vorgeschriebene Frist nicht ausreicht. Die Frist sollte daher verlängert werden, damit ein hohes Verbraucherschutzniveau und größere Klarheit für Verbraucher und Gewerbetreibende erreicht werden. Die Länge der Frist sowie die Modalitäten und Auswirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts sollten harmonisiert werden.