Erwägungsgrund 7 32008L0122
Für die Zwecke dieser Richtlinie sollten Verträge über langfristige Urlaubsprodukte nicht so verstanden werden, dass herkömmliche Treuesysteme, bei denen Nachlässe auf künftige Aufenthalte in den Häusern einer Hotelkette gewährt werden, erfasst werden, da die Mitgliedschaft in einem solchen System nicht gegen Entgelt erworben wird oder der Verbraucher mit der Entrichtung von Entgelt nicht in erster Linie das Recht auf Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf eine Unterkunft erwirbt.