Erwägungsgrund 19 32008L0122
Um sicherzustellen, dass der Verbrauchern nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährte Schutz vor allem in Bezug auf die Erfüllung der Informationsanforderungen durch Gewerbetreibende sowohl im vorvertraglichen Stadium als auch im Vertragsverhältnis umfassend wirksam ist, ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen diese Richtlinie vorsehen.