Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist notwendig, zu gewährleisten, dass Personen oder Einrichtungen, die nach nationalem Recht ein berechtigtes Interesse an der Sache geltend machen können, bei Verstößen gegen diese Richtlinie vor Gericht klagen können.
Erwägungsgrund 20 32008L0122Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen