Erwägungsgrund 2 32009L0034
In jedem Mitgliedstaat werden die technischen Merkmale für Messgeräte sowie die Mess- und Prüfverfahren durch zwingende Vorschriften festgelegt. Diese Vorschriften sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden. Ihre Unterschiede behindern den Warenverkehr und können ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Gemeinschaft schaffen.