Erwägungsgrund 5 32009L0034
Die Gemeinschaftsvorschriften bieten selbst während der Zeit, in der sie gleichzeitig mit den einzelstaatlichen Vorschriften Anwendung finden, den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fertigung so zu gestalten, dass die technischen Merkmale ihrer Erzeugnisse einheitlich sind und diese demzufolge innerhalb der Gemeinschaft vertrieben und verwendet werden können, nachdem sie die EG-Prüfungen durchlaufen haben.