Erwägungsgrund 6 32009L0034
Die Gemeinschaftsvorschriften über technische Ausführung und Arbeitsweise sollen gewährleisten, dass die Geräte auch bei ständiger Benutzung Messergebnisse liefern, die für ihren jeweiligen Zweck hinreichend genau sind.
Die Gemeinschaftsvorschriften über technische Ausführung und Arbeitsweise sollen gewährleisten, dass die Geräte auch bei ständiger Benutzung Messergebnisse liefern, die für ihren jeweiligen Zweck hinreichend genau sind.