Erwägungsgrund 4 32009L0034
Diese Hindernisse für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes können verringert und beseitigt werden, wenn in den Mitgliedstaaten gleichen Vorschriften gelten, die in einem ersten Stadium als Ergänzung und später, wenn die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, an Stelle der bisher bestehenden einzelstaatlichen Vorschriften angewendet werden.