Erwägungsgrund 11 32009L0008
Unter Berücksichtigung der Gutachten der EFSA und der derzeit unterschiedlichen Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten, was die unvermeidbare Verschleppung betrifft, wird vorgeschlagen, für Futtermittel Höchstgehalte gemäß dem Anhang dieser Richtlinie festzulegen; dadurch sollen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet und die Gesundheit von Mensch und Tier geschützt werden.