Erwägungsgrund 10 32010L0060
Die Rückverfolgbarkeit der Erhaltungsmischungen sollte durch geeignete Verschließungs- und Etikettierungsanforderungen sichergestellt werden.
Die Rückverfolgbarkeit der Erhaltungsmischungen sollte durch geeignete Verschließungs- und Etikettierungsanforderungen sichergestellt werden.