Erwägungsgrund 23 32011L0061
Um sicherzustellen, dass AIFM ihre Verwaltungsdienste für AIF kontinuierlich und regelmäßig erbringen und um die potenziellen Risiken von AIFM im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht hinsichtlich all ihrer Tätigkeiten abzudecken, einschließlich der Verwaltung von AIF im Rahmen einer Aufgabenübertragung, ist es notwendig, die Anwendung von Mindesteigenkapitalanforderungen vorzusehen. AIFM sollte es freigestellt sein, potenzielle Risiken im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht durch zusätzliche eigene Finanzmittel oder durch eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzudecken.