Erwägungsgrund 15 32011L0077
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte festgelegt werden, dass, sofern im Vertrag keine eindeutigen Hinweise auf das Gegenteil vorliegen, eine vertragliche Übertragung oder Abtretung der Rechte für die Aufzeichnung einer Darbietung auch während der verlängerten Schutzdauer gültig bleibt, wenn sie vor der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten erfolgt ist.