Erwägungsgrund 2 32011L0077
Für ausübende Künstler beginnt dieser Zeitraum mit der Darbietung oder, wenn die Aufzeichnung der Darbietung innerhalb von 50 Jahren ab der Darbietung erlaubterweise veröffentlicht oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben wird, mit dieser ersten Veröffentlichung oder ersten öffentlichen Wiedergabe, je nachdem, welches Ereignis zuerst stattgefunden hat.