Erwägungsgrund 3 32011L0077
Für die Tonträgerhersteller beginnt dieser Zeitraum mit der Aufzeichnung oder mit der erlaubten Veröffentlichung des Tonträgers innerhalb von 50 Jahren nach der Aufzeichnung oder, wenn dieser nicht so veröffentlicht wird, mit der erlaubten öffentlichen Wiedergabe innerhalb von 50 Jahren nach der Aufzeichnung.