Erwägungsgrund 7 32011L0077
Die Schutzdauer für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger sollte deshalb auf 70 Jahre nach dem für den Beginn der Frist maßgebenden Ereignis verlängert werden.
Die Schutzdauer für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger sollte deshalb auf 70 Jahre nach dem für den Beginn der Frist maßgebenden Ereignis verlängert werden.