Erwägungsgrund 11 32013L0038
Die Hafenstaatkontrolle ist in der Richtlinie 2009/16/EG, geregelt; in jener Richtlinie sollte MLC 2006 zusammen mit den Übereinkommen aufgeführt werden, deren Umsetzung von den Behörden der Mitgliedstaaten in ihren Häfen überprüft wird.