Erwägungsgrund 15 32013L0038
Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit der Methodik zur Prüfung allgemeiner Risikoparameter, insbesondere hinsichtlich der Flaggenstaat-Kriterien und der Kriterien für die Leistung des Unternehmens, mit den Berichten von Lotsen und Hafenbehörden oder -stellen, einschließlich harmonisierter Verfahren für die Meldung offensichtlicher Auffälligkeiten durch Lotsen und Hafenbehörden oder -stellen und für die Meldung der von den Mitgliedstaaten getroffenen Folgemaßnahmen, sowie der Einzelheiten der Veröffentlichung von Informationen über Unternehmen mit geringer oder sehr geringer Leistung sollten von der Kommission nicht erlassen werden, wenn der in dieser Richtlinie genannte Ausschuss zu dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des entsprechenden Durchführungsrechtsakts keine Stellungnahme abgibt.